Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Servus KI

Herausgeber: HerzensApp GmbH, Raiffeisenstraße 54, 8010 Graz, Österreich. Im gesamten Dokument unter dem Produktnamen "Servus KI" betitelt.

Stand: 09.07.2025

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien, Rangfolge

1.1 Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Verträge über die Nutzung von Servus KI, einschließlich Zusatzleistungen wie Telefonnummernbereitstellung, Anrufweiterleitung, Transkription, Gesprächszusammenfassungen, SMS-Benachrichtigungen sowie Integrationen in Dritt-Systeme.

1.2 Servus KI richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 UGB. Verbraucher sind vom Leistungsangebot ausgeschlossen.

1.3 Rangfolge der Vertragsgrundlagen: (a) individuell unterzeichnete Angebote, Bestellscheine oder Leistungsbeschreibungen, (b) diese AGB, (c) die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung für Servus KI, (d) sonstige produktbegleitende Dokumente.

1.4 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, außer Servus KI hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsbeschreibung und Nutzung

2.1 Servus KI ist ein KI-Telefonassistent als Software-as-a-Service. Der Dienst kann eingehende und, sofern rechtlich zulässig, ausgehende Anrufe automatisiert entgegennehmen, Anliegen erkennen, Informationen abfragen, optional weiterleiten, Rückrufe organisieren, Transkripte und Gesprächszusammenfassungen erstellen und, falls konfiguriert, SMS versenden.

2.2 Bereitstellung erfolgt über dedizierte Rufnummern, die von Servus KI zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, oder über kundenseitige Weiterleitungen auf solche Rufnummern. Integrationen wie Kalender, CRM oder Helpdesk können angebunden werden. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Konfiguration und Leistungsbeschreibung.

2.3 Dashboard und Kundenportal: Servus KI stellt ein Dashboard bereit, das einen transparenten Überblick über eingehende Telefonate auf die bereitgestellten Nummern ermöglicht. Sichtbar sind nach Konfiguration unter anderem Zeitpunkt, Dauer, Status, Zielnummer, Anrufernummer, technische Metadaten, Transkripte, Gesprächszusammenfassungen und, wenn rechtlich zulässig und aktiviert, Gesprächsaufnahmen. Exportfunktionen sind nach Verfügbarkeit möglich.

2.4 Servus KI darf ausschließlich zweckgebunden eingesetzt werden. Unzulässig sind rechtswidrige Werbeanrufe, aggressive Geschäftspraktiken, irreführende Kommunikation oder sonstige Verstöße gegen anwendbares Recht, insbesondere gegen § 107 TKG oder gegen Berufs- und Geheimhaltungspflichten.

2.5 Beta-, Test- und Demo-Funktionen können bereitgestellt werden. Diese werden ohne Verfügbarkeits- oder Leistungszusagen erbracht und dürfen nicht produktiv eingesetzt werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

3. Vertragsschluss, Onboarding und Annahme

3.1 Verträge kommen entweder durch Unterzeichnung eines Angebots, durch elektronische Annahme im Kundenportal bzw. auf der Website oder durch erste Inanspruchnahme nach schriftlicher Bestätigung durch Servus KI zustande.

3.2 Onboarding umfasst je nach Paket die Einrichtung der Rufnummern, Basiskonfiguration, Prompt- oder Wissensbasis-Setup, Testläufe sowie eine Einweisung. Mit erfolgreichem Onboarding gilt die Abnahme als erteilt, sofern der Kunde innerhalb von 5 Werktagen keine begründeten Mängel rügt.

3.3 Servus KI kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Compliance-Risiken oder Zahlungsverzug aus früheren Vertragsbeziehungen.

4. Verfügbarkeit, Wartung, Support

4.1 Zielverfügbarkeit: 99,9 Prozent im Monatsmittel. Ausgenommen sind geplante Wartungen, angekündigte Änderungen, höhere Gewalt und Ausfälle von Netzen, Carriern oder Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs von Servus KI.

4.2 Wartung findet, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt und wird vorab angekündigt. Notfall-Wartungen können jederzeit durchgeführt werden.

4.3 Support: Basis-Anfragen sind bei Jahresabos inkludiert. Darüber hinausgehende Leistungen werden gemäß gesondert vereinbartem Stundensatz je angefangener Stunde abgerechnet. Reaktions- und Lösungszeiten richten sich nach dem gewählten Support-Level.

5. Preise, Abrechnung, Zahlung

5.1 Preise und Leistungsumfänge ergeben sich ausschließlich aus individuell vereinbarten Angeboten. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Abrechnung kann nutzungsbasiert pro angefangener Telefonminute oder pauschal im Rahmen von Abonnements erfolgen (was günstiger ist). Angefangene Minuten werden im 60-Sekunden-Takt abgerechnet.

5.3 Standard ist eine Prepaid-Nutzung über einen Zahlungsdienstleister. Der Kunde lädt ein Guthaben auf und Entgelte werden fortlaufend abgebucht. Bei Verbrauch des Guthabens kann der Dienst automatisch pausieren, bis Guthaben nachgeladen wurde. Alternativ sind Monats- oder Jahresabrechnungen per Rechnung möglich, sofern ausdrücklich vereinbart.

5.4 Einrichtungsgebühren, projektspezifische Leistungen und individuelle Konfigurationen werden gesondert berechnet.

5.5 Preisänderungen für wiederkehrende Leistungen werden in angemessener Frist angekündigt. Der Kunde hat im Falle wesentlicher Erhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungsstichtag.

5.6 Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug gelten gesetzliche Verzugszinsen und Mahnspesen. Servus KI ist berechtigt, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.

6. Rechtmäßigkeit der Nutzung, Einwilligungen, Ansagen

6.1 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seines Einsatzes verantwortlich und holt erforderliche Einwilligungen ein, insbesondere bei Gesprächsaufzeichnungen, Outbound-Kontaktaufnahmen oder dem Versand von SMS. Servus KI stellt, soweit gebucht, Standard-Hinweise oder Ansagen bereit. Die Verantwortung für Inhalt und Einsatz liegt beim Kunden.

6.2 Der Kunde stellt sicher, dass Berufs-, Amts-, Verschwiegenheits- und Branchenregeln eingehalten werden. Bei besonderen Anforderungen bleibt der Kunde für die Compliance verantwortlich.

6.3 Der Kunde stellt Servus KI von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung des Dienstes resultieren.

7. Datenverarbeitung, Datenschutz, Datenstandorte

7.1 Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung für Servus KI. Diese beschreibt Rollen, Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen und Datenübermittlungen.

7.2 Standardmäßig erfolgt die Verarbeitung innerhalb der EU oder des EWR. Eine EU-only Konfiguration ist verfügbar. Einsätze optionaler Drittanbieter, etwa für Text-to-Speech, können abweichende Datenstandorte haben. Diese Komponenten sind deaktivierbar oder ersetzbar und werden in der Datenschutzerklärung beschrieben.

7.3 Sofern Servus KI als Auftragsverarbeiter tätig wird, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

8. Inhalte, Telefonnummern

8.1 Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte wie Prompts, Wissensbasen, Nummernlisten oder Kontakttexte verantwortlich und räumt Servus KI die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

8.2 Rufnummern werden ausschließlich von Servus KI zur Nutzung bereitgestellt. Diese Rufnummern verbleiben im Bestand von Servus KI oder des eingesetzten Carriers und werden dem Kunden nur zur Dauer des Vertragsverhältnisses zur Nutzung überlassen. Ein Anspruch auf Weitergabe oder Übertragung besteht nicht.

8.3 Zum Schutz vor Missbrauch kann Servus KI Schutzmechanismen wie Limits oder Filter einsetzen und bei Sicherheits- oder Missbrauchsverdacht Verbindungen blockieren oder den Dienst vorübergehend aussetzen.

9. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte

9.1 Servus KI und sämtliche Komponenten bleiben geistiges Eigentum von Servus KI oder der berechtigten Drittanbieter. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung während der Vertragsdauer gemäß Leistungsbeschreibung.

9.2 Untersagt sind Reverse Engineering, Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung, Lasttests, das Kopieren oder Ableiten von Quellcode, die Umgehung von Sicherheitsmechanismen sowie die Nutzung zum Aufbau konkurrierender Dienste.

10. Gewährleistung, Haftung

10.1 Servus KI wird mit branchenüblich angemessener Sorgfalt betrieben. Für Erkennungs- oder Transkriptionsgenauigkeit, Erreichbarkeit externer Netze, Carrier-Leistungen und Dritt-APIs wird keine Garantie übernommen.

10.2 Bei Mängeln leistet Servus KI vorrangig Verbesserung. Schlägt die Verbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde je nach Schwere Preisminderung verlangen oder außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

10.3 Servus KI haftet unbeschränkt für Vorsatz sowie für Personenschäden. Für grobe Fahrlässigkeit haftet Servus KI nach den gesetzlichen Regeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Servus KI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt der Höhe nach auf die in den letzten 6 Monaten vor Schadenseintritt vom Kunden gezahlten Entgelte. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

10.4 Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

11. Laufzeit, Kündigung, Sperre

11.1 Vertragsmodelle: (a) Pay as you go: keine Mindestvertragslaufzeit, monatliche Abrechnung nach Verbrauch. (b) Monatsbindung mit Monatsabrechnung: Mindestlaufzeit 1 Monat, automatische Verlängerung um jeweils 1 Monat. (c) Jahresbindung mit Monatsabrechnung: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate. (d) Jahresbindung mit Jahresabrechnung: Mindestlaufzeit 12 Monate, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate.

11.2 Ordentliche Kündigung und Verlängerung: Pay as you go kann jederzeit zum Monatsende ohne Frist gekündigt werden. Die Modelle nach 11.1(b) bis (d) können spätestens 1 Woche vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die in 11.1 genannte Laufzeit.

11.3 Außerordentliche Kündigung: Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist beiderseits möglich, insbesondere bei schwerwiegendem Vertrags- oder Rechtsverstoß, nachhaltiger Zahlungsverzögerung oder unzumutbarer Sicherheitslage.

11.4 Sperre: Servus KI kann Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben, erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen oder ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige Nutzung vorliegt.

11.5 Zusatzleistungen und Guthaben: Zusatz- und Verbrauchsleistungen wie SMS oder vergleichbare Services werden unabhängig vom gewählten Vertragsmodell separat über ein zuvor aufgeladenes Guthaben abgerechnet. Entgelte für diese Zusatzleistungen werden verbrauchsabhängig vom Guthaben abgebucht. Ist das Guthaben aufgebraucht, können die betroffenen Zusatzleistungen automatisch pausieren, bis Guthaben nachgeladen wurde. Optional kann der Kunde eine automatische Aufladung autorisieren. Diese Regelung gilt für alle Modelle nach 11.1.

12. Datenrückgabe und Löschung

12.1 Bei Vertragsende stellt Servus KI auf schriftliche Anforderung die beim Kunden geführten Daten, soweit technisch zumutbar, in einem gängigen Format zum Download bereit.

12.2 Nach Vertragsende werden Kundendaten entsprechend den in der Datenschutzerklärung genannten Fristen gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

13. Änderungen der AGB und Leistungen

13.1 Servus KI kann diese AGB sowie Leistungsbeschreibungen aus sachlichen Gründen anpassen, etwa aufgrund von Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder Produktweiterentwicklungen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vorher per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitszeitpunkt, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen. Bei wesentlichen Nachteilen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

14. Vertraulichkeit, Referenzen

14.1 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

14.2 Servus KI darf den Kunden als Referenz nennen, inklusive Name und Logo. Der Kunde kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Detail-Case-Studies erfolgen nur nach vorheriger Freigabe.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, wie Naturereignisse, Krieg, Streik oder Ausfälle von Strom, Netzen oder Drittanbietern, entbinden für die Dauer der Störung von Leistungspflichten. Zahlungsverpflichtungen bleiben unberührt.

16. Abtretung, Subunternehmer

16.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden. Servus KI darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.

17. Compliance, Export, Sanktionen

17.1 Der Kunde bestätigt, keiner Sanktionen zu unterliegen und die Dienste nicht in sanktionierten Ländern oder durch sanktionierte Organisationen einzusetzen. Exportrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen und UN-Kaufrecht.

18.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Graz. Erfüllungsort ist Graz.

18.3 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist.